Rechtsprechung
LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
- OLG Hamburg - 5 W 75/19 (anhängig)
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- BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17
Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden …
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Zudem sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schon im Falle einer fast identischen Nachahmung jedenfalls gegenüber einem Fachpublikum (die Antragstellerin vertreibt das Verfügungsmuster unstreitig nur an Wiederverkäufer) Hinweise auf eine lizenzrechtliche Verbindung nötig, die über die Nachahmung selbst hinausgehen (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen, Rn. 20).Dafür reicht es nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen, Rn. 23).
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls beurteilen (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen, Rn. 29).
Auch der Umstand, dass der Mitbewerber infolge der Vermarktung des nachgeahmten Produkts die Preise senken muss, reicht für sich genommen nicht für die Annahme einer gezielten Behinderung aus; eine solche Preissenkung kann die Folge eines wettbewerbsrechtlich erwünschten lauteren Wettbewerbs sein (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen, Rn. 31).
In die vorzunehmende Gesamtwürdigung ist der Grad der wettbewerblichen Eigenart ebenso wie der Grad der Nachahmung einzubeziehen (BGH GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen, Rn. 32).
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Kinderwagen II
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Für die Verletzungsprüfung kommt es darauf an, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Erzeugnisses mit dem Gesamteindruck des Gemeinschaftsgeschmacksmusters übereinstimmt, wobei neben den Übereinstimmungen auch Unterschiede in der Gestaltung zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 30).Der Schutzbereich wird demnach auch vom vorbekannten Formenschatz bestimmt: je größer der Abstand zum vorbekannten Formenschatz, desto größer ist auch der Schutzbereich des Musters zu bemessen (BGH GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 31 f.).
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bildet bei einerwettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, die sich gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, diese Verletzungsform den Streitgegenstand (BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser, Leitsatz 1. und Rn. 24).
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12
Einkaufswagen
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Ansprüche aus § 4 Nr. 3 a) und b) UWG bilden einen einheitlichen Streitgegenstand (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage 2019, § 4 Rn. 3.89 unter Verweis auf BGH GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III, Rn. 11). - BGH, 20.09.2018 - I ZR 122/17
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung über die Festsetzung des …
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Jedoch ist nach BGH ZUM 2019, 183 Rz.13 lediglich eine maßvolle Erhöhung für jeden Streitgegenstand vorzunehmen. - BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Eine Nachahmung liegt vor, wenn das angegriffene Produkt dem Originalprodukt so ähnlich ist, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt (BGH GRUR 2018, 832 - Ballerinaschuh, Rn. 50 m.w.N.). - BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14
Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Die Gewichtung eines Merkmals für den Gesamteindruck hängt davon ab, inwieweit es bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Erzeugnisses für den informierten Benutzer sichtbar ist (BGH GRUR 2016, 803 - Armbanduhr, Rn. 42). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Die Prüfung, ob ein Erzeugnis in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 2011, 1117 - ICE, Rn. 34) eine Bestimmung des Schutzumfangs des Geschmacksmusters (dazu unter a.) sowie die Ermittlung seines Gesamteindrucks (dazu unter b.), welcher sodann mit dem Gesamteindruck des angegriffenen Erzeugnisses zu vergleichen ist (dazu ebenfalls unter b.). - BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16
Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei …
Auszug aus LG Hamburg, 17.09.2019 - 310 O 261/19
Dabei kommt es weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte an, weil diese im Erinnerungseindruck stärker hervortreten als die unterscheidenden (BGH GRUR 2017, 1135 - Leuchtballon, Rn. 29).